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Bundesgerichtshof ArtikelDer Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist seit 1950 die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren (sog. "ordentliche Gerichtsbarkeit") und (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Er ersetzt das frühere Reichsgericht.
Hat der Bundesgerichtshof Recht der europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.
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Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:
- 12 Zivilsenate (zuzüglich eines Hilfszivilsenats)
- 5 Strafsenate (davon einer mit Sitz in Leipzig)
- 8 Spezialsenate
Für die Entscheidungen in Strafverfahren über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts (z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Haftbefehle) sind Ermittlungsrichter bestellt, diese Richter sind aber auch Mitglieder der oben aufgeführten Senate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet.
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Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.
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Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Darum wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.
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Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen ca. besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (Zitat aus dem Beschluss des BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01) klein gehalten wird.
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Präsidenten des Bundesgerichtshofs | |
Seit der Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950 hatten das Amt des Präsidenten des BGH inne:
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19.07 2004: Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften können nach bewussten Falschmeldungen persönlich haftbar gemacht werden.
Buch-Tipp: Kind als Schaden Man kann es kaum glauben ! Ich arbeite selber in einem Kinderheim und kann es stets noch nicht fassen, was in diesem Buch erzählt wird! Diese Fälle stammen nicht aus dem Mittelalter, sondern aus der heutigen Zeit. Die Kinder kommen meist aus Familien, in denen sie stark misshandelt wurden, wenn sie dann in solch einem Heim weiter unter Misshanlungen... |
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Siehe auch:
Liste der deutschen Bundesrichter
In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof OGH.
Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes Verwaltungsgericht und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem deutschen Reichsverwaltungsgericht angegliedert.
In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich.
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